Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tennishalle der Cosima Indoor Tennis GbR

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle der Cosima Indoor Tennis GbR, den Sanitäranlagen, Umkleideräume, Bewegungsräume und deren Zugänge auf dem Gelände des TC Cosima (im Folgenden alles auch „Tennishalle“ genannt) sowie den Parkplatz. Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.

§ 2 Buchung/Vermietung von Tennisplätzen

(1) Die Buchung von Einzelstunden ist ausschließlich über das Online-Buchungssystem oder telefonisch beim Betreiber möglich. Die Buchung von Abonnements kann lediglich über den Betreiber erfolgen.

(2) Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar.

(3) Die Cosima Indoor Tennis GbR behält sich das Recht vor, aus technischen Gründen angemietete Platzzuweisungen zu ändern bzw. im Ausnahmefall (Reparatur etc.) den zugewiesenen Platz selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. In diesem Fall wird die Cosima Indoor Tennis GbR die Rückerstattung der Vergütung je Spieltag vornehmen, sofern der Mieter bereits eine Zahlung geleistet hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusive Licht, Heizung sowie die Benutzung der Sanitär- und Umkleideräume enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis je Zeitstunde und Platz berechnet.

(4) Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet. Die Stornierung eines Abonnements ist bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des ersten Spieltages möglich.

(5) Das “All-You-Can-Play”-Abonnement im Wege einer “Hallenmitgliedschaft” kann nicht zu Trainings- oder Leistungssportzwecken genutzt werden.

(5) Einzelstunden können bis spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgt die Berechnung in voller Höhe, sofern der Platz nicht anderweitig vermietet wurde.

§ 3 Datenspeicherung und Covid-Überwachung

(1) Mit Registrierung im Online-Buchungssystem bzw. Hallenplatzbuchung im Rahmen eines Abonnements wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2) Die Tennishalle wird im Hinblick auf die Einhaltung der aktuellen Covid-Regelungen überwacht. Mit Buchung eines Tennisplatzes oder Teilnahme an einem Trainingskurs erfolgt die Zustimmung zur stichprobenartigen Überwachung der Einhaltung der geltenden Covid-Gesetze. Die Covid-Überwachung wird lediglich eingesetzt, um das Hausrecht und die ordnungsgemäße Hallenbenutzung zu überwachen. Die Cosima Indoor Tennis GbR hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Tennishalle nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen genutzt wird und keine unberechtigte Nutzung, d.h. bspw. auch ohne Zahlung einer Gebühr, erfolgt. Ferner hat die Cosima Indoor Tennis GbR ein Interesse daran, Rechtsverstöße (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl) bezüglich der im Außenbereich gelegenen Tennishalle zu vermeiden.

§ 4 Nutzung der Tennishalle

(1) Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Der Zutritt zu den Tennisplätzen ist nur in Sportkleidung und mit für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen gestattet.

(3) Der Zutritt zu dem Clubgebäude mit Sandplatztennisschuhen ist nicht gestattet.

(4) Der Zutritt zur Halle mit Straßenschuhen ist nicht gestattet.

(5) Das Rauchen, der Umgang mit offenem Feuer sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.

(6) Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen – mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung-. (7) Die Tennisplätze sind schonend und pfleglich zu behandeln. Nach jedem Spiel sind die Tennisplätze auf der gesamten Fläche abzuziehen und die Linien zu säubern. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. (8) Die Sanitäranlagen und Umkleideräume sind ebenfalls schonend und pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Nach Benutzung der Bewegungsräume, der Sanitärräume und der Umkleideräume sind die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten, sofern dieses nicht über Bewegungsmelder gesteuert wird.

(9) Die Mieter der Tennisplätze sowie jeder mitgebrachte Benutzer haften vollumfänglich für von ihnen verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem TC Cosima unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.

§ 5 Hausrecht und Haftung

(1) Die TC Cosima, vertreten durch den Vorstand, wie auch die Geschäftsführung der Cosima Indoor Tennis GbR übt das Hausrecht auf dem Gelände aus. Bei Verletzung dieser AGB und / oder der Hallenordnung ist der TC Cosima bzw. die Cosima Indoor Tennis GbR berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle sowie über ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht. Die Cosima Indoor Tennis GbR behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen gesetzlichen Ansprüchen vor.

(2) Die Cosima Indoor Tennis GbR haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet die Cosima Indoor Tennis GbR nicht. Zurückgebliebene Gegenstände muss die Cosima Indoor Tennis GbR nicht aufbewahren. 

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Anmietverträge und der übrigen AGB unberührt. Es gelten solche Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.